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Ambulante Leistungen in Krankenhäusern nach § 116b  SGB V,
Integrierte Versorgung, MVZ, Kooperation mit Praxen u. a.

  • Ermittlung und Abgrenzung der med.  Schwerpunkte für
  • ambulante Leistungen in Krankenhäusern nach § 116b SGB V,

  • integrierte Versorgung, MVZ o. a.

  • Abstimmung der Zusammenarbeit aller Beteiligten (niedergelassene Ärzte, Selbsthilfegruppen, Rehabilitation u.a.)
  • Erstellung von Behandlungskonzepten und -pfaden (medizinisch und organisatorisch)
  • Entwurf des Antrages an Krankenkassen, Planungsbehörde bzw. von Verträgen mit Kooperationspartnern
  • formaler Antrag mit Begründung (untermauert mit internen, externen  und regionalen Statistiken)

  • med. Behandlungskonzept und Leistungsprofil

  • Auswertung und Festlegung von Diagnosen, OPS, DRG, EBM-Positionen

  • Kooperationspartner (niedergelassene Ärzte, andere med. Leistungserbringer, Selbsthilfegruppen u. a.

  • Kalkulation der Erlöse
  • Begleitung der Verhandlungen mit den Krankenkassen, Planungsbehörde und/oder Kooperationspartnern

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Stand: 12/21/09