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Ambulante Leistungen in Krankenhäusern nach § 116b SGB V,
Integrierte Versorgung, MVZ, Kooperation mit Praxen u. a.
- Ermittlung und Abgrenzung der med. Schwerpunkte für
-
ambulante Leistungen in
Krankenhäusern nach § 116b SGB V,
-
integrierte Versorgung, MVZ o.
a.
- Abstimmung der Zusammenarbeit aller Beteiligten (niedergelassene
Ärzte, Selbsthilfegruppen, Rehabilitation u.a.)
- Erstellung von Behandlungskonzepten und -pfaden (medizinisch und organisatorisch)
- Entwurf des Antrages an Krankenkassen, Planungsbehörde bzw. von Verträgen mit
Kooperationspartnern
-
formaler Antrag mit
Begründung (untermauert mit internen, externen und regionalen
Statistiken)
-
med. Behandlungskonzept und
Leistungsprofil
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Auswertung und Festlegung
von Diagnosen, OPS, DRG, EBM-Positionen
-
Kooperationspartner (niedergelassene Ärzte,
andere med. Leistungserbringer, Selbsthilfegruppen u. a.
- Kalkulation der Erlöse
- Begleitung der Verhandlungen mit den Krankenkassen,
Planungsbehörde und/oder Kooperationspartnern
Informationsanforderung
Teilen Sie uns mit, an welchem Thema Sie Interesse haben und lassen Sie
uns wissen, wie wir Sie kontaktieren können!
- E-Mail an:
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info@bsg-beratung.de
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- Kontaktpartner
- Firma
- Telefon
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